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Der Rentenblog der Rentenberatung Kanzlei Niehof

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Früher in Rente mit 45 Beitragsjahren
Viele Menschen wünschen sich, ihren Ruhestand früher antreten zu können – ohne hohe Abschläge bei der Rente. Für besonders langjährig Versicherte bietet die Deutsche Rentenversicherung genau dafür eine attraktive Möglichkeit: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Doch was bedeutet das genau und wer kann davon profitieren? Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Diese spezielle Rentenart erlaubt es, ohne Abschläge bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Das bedeutet: Wer diese Wartezeit erfüllt, kann deutlich früher in den Ruhestand starten – unter bestimmten Bedingungen sogar schon mit 63 Jahren. Voraussetzungen im Überblick Um diese Rente beziehen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Mindestens 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten, dazu zählen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit Zeiten der Kinde
29. April 2025
Schwerbehinderung
Bin ich schwerbehindert oder nicht. Bei dieser Frage gehen die Meinungen der Mandanten und die Meinungen der Behörde weit auseinander.
27. April 2025
Neuerungen bei der Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit: Was du wissen solltest In der heutigen Arbeitswelt ist Flexibilität für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein wichtiger Faktor. Doch manchmal kann diese Flexibilität auch zu Problemen führen, insbesondere wenn es um das Thema Scheinselbstständigkeit geht. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Was ist Scheinselbstständigkeit? Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger arbeitet, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eingegliedert ist. Das bedeutet, dass die Person zwar auf dem Papier selbstständig ist, in der Praxis aber die Merkmale eines Arbeitnehmers aufweist – etwa Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation oder das Fehlen eigener unternehmerischer Entscheidungen. Warum ist Scheinselbstständigkeit problematisch? Für die betroffenen Personen kann Scheinselbstständigkeit finanzielle Nachteile mit sich bringen, da sie keinen Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen h
26. April 2025
Neues in der Rentenversicherung
Neuerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ein Überblick Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Menschen im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall ihrer Angehörigen finanziell abgesichert sind. In den letzten Jahren gab es einige wichtige Neuerungen, die sowohl die Rentenbezieher als auch die Beitragszahler betreffen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen. ### 1. Anhebung des Renteneintrittsalters Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Bis 2031 wird das Regelrenteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Dies geschieht, um den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen und die Rentenversicherung langfristig finanziell stabil zu halten. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können. ### 2. Verbesserungen
31. März 2025
Witwe- und Waisenrente
Die Witwen- und Waisenrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, die nach dem Verlust eines geliebten Menschen oft vor großen Herausforderungen stehen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was die Witwen- und Waisenrente genau ist, welche Ansprüche bestehen und wie die Kanzlei Niehof Rentenberater Ihnen in diesem Prozess zur Seite stehen kann. ## Was ist die Witwen- und Waisenrente? Die Witwen- und Waisenrente ist eine Form der Hinterbliebenenrente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Sie soll den finanziellen Verlust abfedern, den Hinterbliebene durch den Tod eines Versicherten erleiden. ### Witwenrente Die Witwenrente wird an die Ehepartnerin oder den Ehepartner des Verstorbenen gezahlt. Es gibt zwei Arten von Witwenrenten: 1. Die große Witwenrente: Diese wird gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. 2. Die kleine Witwenrente: Diese wird ge
30. März 2025
Die Erwerbsminderungsrente
Kanzlei Niehof Rentenberatung Ihr Rentenberater für die Erwerbsminderung, vom Antrag bis zum Bescheid wir führen Sie durch das Verfahren.
30. März 2025
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